Der junge Anwalt Casper Leinen (Elyas M’Barek) wird mit einer
Pflichtverteidigung beauftragt. Er soll den Italiener Fabrizio Collini (Franco
Nero) verteidigen, der in einer Berliner Hotel-Suite einen Mann ermordet hat.
Erst als Casper bereits zugesagt hat, wird ihm bewusst, wer das Opfer ist – der
Großindustrielle Hans Meyer (Manfred Zapatka), in dessen Haus er als Kind ein-
und ausging und mit dessen Enkelkindern er befreundet war. Meyers Enkeltochter Johanna
(Alexandra Maria Lara) war gar seine Jugendliebe.
Johanna bittet Casper, die Verteidigung niederzulegen,
und auch sein Gegner vor Gericht, der renommierte Strafverteidiger Richard
Mattinger (Heiner Lauterbach), macht die erste große Strafverteidigung
keineswegs leichter. Doch das eiserne Schweigen seines Mandaten Collini weckt
mehr und mehr das Interesse Caspers an den Hintergründen der Tat und seine
Recherchen führen ihn zurück ins Italien der Nazi-Zeit.
Ein visuell beeindruckender und thematisch sehr wichtiger
Film!
Zur
Erläuterung: Im Jahr 1968 wurde im deutschen Bundestag,
von der Öffentlichkeit kaum beachtet, das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (Dreher-Gesetz)
verabschiedet. Das Ausmaß dieses Gesetzes war (ist) kaum jemandem bewusst. Es
führte dazu, dass Mordgehilfen nicht mehr wie Mörder bestraft werden konnten,
sondern wie Totschläger. In Bezug auf Naziverbrecher hatte das weitreichende
Folgen, denn deren bis 1945 begangene Taten waren somit, wenn sie unter den
Strafbestand Totschlag fielen, bereits 1960 verjährt. Wehrmachtssoldaten und
SS-Leuten, die beispielsweise Vergeltungsaktionen und Massaker an der
Zivilbevölkerung verübt hatten, mussten jetzt für eine Anklage niedere
Beweggründe oder andere Mordmerkmale für ihre Taten nachgewiesen werden. Das
aber war oft kaum möglich.
Nähere
Hintergründe zum Dreher-Gesetz findet man hier bei SPIEGEL ONLINE.
Text: Regina
Nickelsen (Colón Language Center)
DaF
am 14.8.2019 (19:00) im METROPOLIS Kino Hamburg:
DER FALL COLLINI
Deutschland 2019
Regie: Marco Kreuzpaintner
Lauflänge: 123 Min.