Im
heutigen Deutsch gibt es nur noch wenige Verben, die vom Genitiv regiert
werden, der Objektsgenitiv ist also fast verschwunden. Einige Verben mit
Genitiv sind jedoch noch erhalten geblieben und zählen gewöhnlich zur gehobenen
Sprache (teils juristischer Sprachgebrauch). Und hier sind die meisten davon:
der Kriegstoten gedenken, vieler Erklärungen bedürfen, jeder
Logik entbehren, seines Weges gehen,
eines natürlichen Todes sterben
sich eines Navigationsgerätes bedienen,
sich eines großen Erfolges rühmen, sich seiner großen
Taten brüsten, sich seines schlechten Benehmens schämen (aber auch: sich für sein schlechtes Benehmen
schämen), sich
seiner Kleidung/seiner Pflichten entledigen, sich eines
Kommentars enthalten, sich eines besonderen Erlebnisses/eines früheren Freundes erinnern (aber auch: sich an ein besonderes Erlebnis/an
einen früheren Freund erinnern), sich einer Sache entsinnen,
sich des Projekts/des Kindes annehmen, sich des Geldkoffers
bemächtigen, sich einer Sache erbarmen,
sich seines Wohlwollens vergewissern, sich bester
Gesundheit erfreuen, sich
einer Strafe entziehen
jemanden eines Besseren belehren,
jemanden eines Bankraubs verdächtigen, jemanden des
Mordes bezichtigen, jemanden der fahrlässigen
Tötung beschuldigen, jemanden des Betrugs überführen, jemanden des Diebstahls anklagen,
jemanden seiner Zukunft berauben, jemanden
seines Amtes entheben, jemanden seiner Taten würdigen